Erbrecht
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung und Vertretung sind regelmäßig Fragen und Auswirkungen anderer Rechtsgebiete gleichzeitig zu bedenken.
Das Erbrecht zählt nach unserer Auffassung zu den umfangreichsten und schwierigsten Rechtsgebieten, da im Rahmen der erbrechtlichen
Regelungen regelmäßig Fragen und Auswirkungen anderer Rechtsgebiete gleichzeitig zu bedenken sind. Nach Schätzungen des Deutschen
Instituts für Altersvorsorge werden in den kommenden Jahren 40 Prozent aller Haushalte etwas von verstorbenen Verwandten erben.
Insgesamt werden fast zwei Billionen Euro von einer Generation auf die nächste übergehen und bei jedem zehnten Erbfall wechseln im
Schnitt mehr als 266.000,- € den Besitzer.
Nach einer Emnid-Umfrage führt jeder vierte Erbfall zu einem Streit unter den Erben.
Dieses resultiere unter anderem daraus, dass nur jeder dritte ein Testament verfasst hat und damit eine Regelung über seinen Nachlass
getroffen hat.
Ein Testament allein beugt Streitigkeiten jedoch ebenfalls nicht immer vor, da auch regelmäßig von Privatpersonen ohne rechtliche
Beratung erstellte Testamente aufgrund unklarer oder unwirksamer Formulieren zu Streitigkeiten unter den Erben führen.
Ein von dem Erblasser nicht gewünschtes Verteilungsszenario ist dann häufig das Ergebnis, mit Schaden für das Ansehen und den Umgang in der
eigenen Familie.
Ähnlich unbedacht gehen viele Unternehmer mit ihrem Nachlass um; auch diese regeln häufig ihren Nachlass nicht, was unter anderem dazu führt, dass sich jedes Jahr ca. 18.000 mittelständische Firmen unerwartet auf die Suche nach einer neuen Führung begeben müssen, da der bisherige Geschäftsführer / Inhaber es versäumt hat, zu verfügen, wer nach seinem Ableben seine Tätigkeit übernehmen soll. Nicht selten führen die hieraus resultierenden Probleme zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firmen bis hin zu deren Insolvenz.
Viele dieser Probleme lassen sich umgehen, wenn sich rechtzeitig über den Tod und dessen rechtliche Folgen Gedanken gemacht wird und
dementsprechend für das Ableben entsprechende Regelungen vorsorglich getroffen werden. Entsprechendes kann z.B. durch ein gültiges Testament,
einen Erbvertrag oder eine geregelte Unternehmensnachfolge erreicht werden.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich kompetent und umfassend und entwerfen bzw. verfassen für Sie individuelle und an Ihre Lebenssituation und
Wünsche angepasste und gestaltete Testamente, Verfügungen und Verträge.