Rechtsgebiete

Seit 1999 sind die Rechtsanwälte spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten des Erbrechts, des Immobilienrechts und des Verkehrsrechts.

Erbrecht

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere auf der Schaffung möglichst positiver rechtlicher Bedingungen für unsere Mandanten bei der Übertragung großer Privat- und Gesellschaftsvermögen durch Testamente, Erbverträge oder die vorweggenommene Übertragung zu Lebzeiten. Die erforderlichen Dokumente werden von unseren Anwälten erstellt oder vorgelegte Dokumente auf die Interessen der Mandanten überprüft und empfehlenswerte Änderungen vorgeschlagen.
Außerdem vertreten die Anwälte insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüchen und Enterbungen.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick der überwiegenden erbrechtlichen Tätigkeiten der Kanzleien in Stichworten:
  • Realisierung von Eigentumsübertragungen zur Vermögensnachfolge unter Lebenden
  • Erstellung von individuellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus bereits bestehenden Testamenten und Erbverträgen
  • Aufhebung der Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsprüfung und Enterbung
  • Beantragung von Erbscheinen und Grundbuchberichtigungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen

Folgen Sie diesem Link, um mehr Wissenswertes über das Rechtsgebiet Erbrecht zu erfahren.
« nach oben

Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Privat- und Gewerberaum)

Im Immobilienrecht sind die Anwälte überwiegend bei der Übertragung von Immobilieneigentum z.B. an den bevorzugten Wohnlagen von Hamburg, Kiel und den Nordfriesischen Inseln Amrum, Föhr und Sylt tätig. Unsere Rechtsanwälte entwerfen die erforderlichen Verträge selbst oder überprüfen bereits bestehende Vertragsentwürfe und begleiten Mandanten bei der Vertragsabwicklung, bis hin zur gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick der überwiegenden immobilienrechtlichen Tätigkeiten der Kanzleien in Stichworten:
  • Beratung und Vertretung in allen Stadien des Erwerbs, des Verkaufs, der Schenkung, der Vermietung und der Vererbung einer Immobilie
  • Erstellung individueller Miet-, Kauf-, Schenkungs- und Erbverträge
  • Überprüfung von bestehenden Miet-, Kauf-, Schenkungs- und Erbverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten aus gewerblichen und privaten Mietverträgen (z.B. bei Kündigungen, Räumungsaufforderungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen und Mieterhöhungen)
  • Baustreitigkeiten: Beratung und Vertretung bei Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Grundstücks- & Wohnungseigentumsrecht: insbesondere Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen
  • Architekten- & Ingenieursrecht: z.B. Haftungsrecht und Honorarrecht
  • Maklerrecht: z.B. Streitigkeiten um Maklerprovisionen

Folgen Sie diesem Link, um mehr Wissenswertes über das Rechtsgebiet Immobilienrecht zu erfahren.
« nach oben

Verkehrsrecht

Schwerpunkte des Verkehrsrechts sind die Durchsetzung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall, Vertragliche Ansprüche aus Kfz- Kauf-, Leasing oder Werkstattverträgen, Streitigkeiten mit Kaskoversicherungen, die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren oder Verfahren um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Unfallschadenrecht:
Grundsätzlich können Geschädigte eines Unfalls von dem Unfallverursacher und dessen Versicherung verlangen, dass diese ihnen alle Schäden ersetzen, welche durch den Unfall entstanden sind. Dieses sind häufig nicht nur die Schäden an dem Pkw selbst oder das Schmerzensgeld aufgrund einer Verletzung der Insassen, sondern auch diverse andere Schadensersatzpositionen welche stets individuell geprüft werden müssen.

Um das Ziel einer vollständigen Regulierung schnellstmöglich zu erreichen ist es wichtig, die Ansprüche schnellstmöglich und vor allem in der richtigen rechtlichen Form bei der Versicherung anzumelden und nachzuweisen, da die Versicherung erst danach Zahlungen vornehmen wird. Aus diesem Grunde machen wir noch am Tage der Beauftragung die Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.

Nachfolgend geben wir einen kurzen und nicht abschließenden Einblick in die im Rahmen einer Unfallregulierung zu bedenkenden möglichen Schadensersatzpositionen:

Abschleppkosten, Kosten für An- und Abmeldung des Pkw, Entsorgungskosten, Ersatz entgangener Dienste, Ersatz vermehrter Bedürfnisse, Ersatzteilaufschläge (UPE), Heilbehandlungskosten, Merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nebenkostenpauschale, Nutzungsausfall, Reparaturkosten (tatsächliche oder fiktive Abrechnung), Restwert, Rückstufungsschaden in der Versicherung, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Standkosten des Pkw, Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens, Ummeldungskosten, Verdienstausfall, Verbringungskosten des Pkw und Wiederbeschaffungsaufwand etc..

Streit über diese Positionen besteht nicht unbedingt bereits am Unfallort sondern häufig erst erheblich später, im Rahmen der Korrespondenz mit der Versicherung, obwohl der Unfallgegner und vielleicht auch die Versicherung bereits telefonisch oder schriftlich angekündigt haben alle Schäden aus dem Unfall ersetzen zu wollen. Diese Aussage bewahrt nicht davor, dass die Versicherung später meint, eine Schadensersatzposition bestehe gar nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe und sei deshalb auch nicht zu ersetzen. Diesem gilt es durch eine professionelle Geltendmachung der Schäden möglichst vorzubeugen.

Versicherungs-, Leasings- und Vertragsrecht:
Probleme aus dem Kaufvertrag, der Finanzierung oder dem Leasing hochwertiger Pkw, Sportwagen und Oldtimer bilden einen weiteren Schwerpunkt der verkehrsrechtlichen Tätigkeit.

Bußgeld- und Strafrecht:
Im Rahmen von Bußgeld- und Strafverfahren sind unsere Rechtsanwälte überwiegend mit der Bearbeitung von Fällen beauftragt, welche die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, die Unterschreitung des Mindestabstandes, die fahrlässige Körperverletzung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und das nicht Beachten von Haltesignalen (Ampeln) zum Gegenstand haben.
Verstöße führen hier meistens zu einem Bußgeldbescheid oder sogar einem Strafverfahren und der Ahndung mit einem Bußgeld, einer Geldstrafe, der Eintragung von 1-7 Punkten im Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot von einigen Monaten oder sogar einem Jahr, der Entziehung der Fahrerlaubnis -mit der Konsequenz, dass diese nach Ablauf einer Sperrfrist von meistens 6 Monaten bis hin zu einem Jahr neu beantragt werden muss-.
Diese Konsequenzen können häufig bei rechtzeitiger Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes vermieden oder erheblich abgemildert werden. Gerade die umfassenden Konsequenzen bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort werden häufig unterschätzt, da hier die Eintragung von 7 Punkten, eine erhebliche Geldstrafe, der Verlust des Versicherungsschutzes und somit einer Regreßforderung der eigenen Haftpflichtversicherung hinsichtlich des verursachten Sachschadens bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

Fahrerlaubnisrecht:
Die Mandate in diesem Bereich haben den Erhalt, die Umschreibung einer ausländischen oder die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick der überwiegenden verkehrsrechtlichen Tätigkeiten der Kanzleien in Stichworten:
  • Unfallschadenregulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden (Personen- und Sachschäden)
  • Unfallrekonstruktion
  • Versicherungsrecht:
    Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aufgrund Kfz-Diebstahls, Beitragsforderungen und Regressforderungen von Versicherungsgesellschaften
  • Vertragsrecht:
    Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf-, Reparatur- und Leasingverträgen
  • Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Verteidigung bei Ampelverstößen, Unterschreitungen des Mindestabstands und Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Verkehrsstrafrecht:
    Verteidigung bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Alkohol- und Drogendelikten, der Nötigung im Straßenverkehr, der Sachbeschädigung, der fahrlässigen Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten im Straßenverkehr
  • Vertretung in Verfahren im Rahmen der Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis
  • Vertretung bei verwaltungsrechtlichen Maßnahmen: z.B. der Verteidigung gegen eine Fahrtenbuchauflage

Folgen Sie diesem Link, um mehr Wissenswertes über das Rechtsgebiet Verkehrsrecht zu erfahren.
« nach oben

Kiel

Wall 34-38
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 97 99 555
Telefax: 0431 - 97 99 550
mail-ki@kreienbring.de

Hamburg

Neuer Wall 50
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 70 97 50 50
Telefax: 040 - 70 97 50 59
mail-hh@kreienbring.de